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Barrierefreiheitserklärung – Vision Group

Einleitung

Bei der Vision Group dreht sich alles um das Sehen. Wir sind der Überzeugung, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen oder der Nutzung unterstützender Technologien – einen uneingeschränkten Zugang zu unseren Online-Diensten haben sollten. Daher setzen wir uns dafür ein, unsere Websites so benutzerfreundlich und inklusiv wie möglich zu gestalten.

Digitale Barrierefreiheit ist für uns nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern Ausdruck unseres Engagements für unsere Kundinnen und Kunden. Ob Sie einen Screenreader verwenden, mit vergrößerter Darstellung arbeiten oder ausschließlich über die Tastatur navigieren – wir möchten, dass Sie sich auf unseren Websites problemlos zurechtfinden.

Wir haben bereits mehrere Verbesserungen umgesetzt und arbeiten auch zukünftig Schritt für Schritt daran, die digitale Barrierefreiheit weiter auszubauen. So stellen wir sicher, dass alle Nutzerinnen und Nutzer die passenden Kontaktlinsen ohne Hindernisse finden und bestellen können.

Rechtsgrundlage

Die Vision Group ist bestrebt, ihre Websites im Einklang mit dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act, EAA), wie in der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates definiert, barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die genannten Websites sind teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar, da einige Elemente noch verbessert werden müssen.

Nicht barrierefreie Inhalte

a) Nichtkonformität mit geltendem Recht

Folgende Probleme bestehen derzeit:

  • Fehlende ARIA-Labels bei einigen interaktiven Elementen, was die Unterstützung für Screenreader einschränkt

  • Einige Schaltflächen verfügen nicht über sichtbare Fokusmarkierungen für die Tastaturnavigation

  • Der Fokus geht bei Seitenneuladen teilweise verloren

  • Die HTML-Struktur ist nicht vollständig semantisch (HTML5-konform), was die Kompatibilität mit Hilfstechnologien beeinträchtigt

  • Einige Bilder enthalten keine Alternativtexte (alt-Tags)

  • Einige Links besitzen weder sichtbaren Text noch Alt-Attribute

  • Es existieren keine Skip-Links zur schnellen Navigation zum Hauptinhalt

b) Unverhältnismäßige Belastung

Einige Verbesserungen sind derzeit nicht implementiert, da sie mit umfangreichen Systemaktualisierungen auf verschiedenen E-Commerce-Plattformen verbunden sind.

c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Ältere Werbebanner und nicht essentielle Inhalte (z. B. archivierte Kampagnen aus dem Jahr 2023) fallen nicht unter die Richtlinie und werden daher nicht regelmäßig aktualisiert.

Erstellung dieser Erklärung

  • Erstellungsdatum: 30. Juni 2025

  • Bewertungsmethode: Eigeneinschätzung anhand der Standards der WCAG 2.1 sowie Nutzung der Google Lighthouse Accessibility-Tools

  • Versionsverlauf: Dies ist die erste Version dieser Erklärung

Barrierefreiheitsbewertung

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport: 0800 783 294

E-Mail: [email protected]

Unser Supportteam leitet Ihre Anfrage an unser Produktteam weiter, das sich mit den gemeldeten Barrierefreiheitsproblemen befasst.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihrer Meldung nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

  • Deutschland: Schlichtungsstelle BGG – Rochusstraße 8–10, 53123 Bonn

  • Österreich: Sozialministeriumservice – Behindertenanwalt

Zukünftige Maßnahmen

Die Vision Group verpflichtet sich, die digitale Barrierefreiheit nachhaltig zu verbessern. Ein neues Audit ist für das 1. Quartal 2026 geplant.

Vereinbarungen mit Dienstleistern: Alle digitalen Partner werden künftig systematisch verpflichtet, barrierefreie Lösungen gemäß EAA für neue Funktionen oder Updates zu liefern.